"Hiermit erkläre ich euch zu Mann und Frau." Diesen Satz sagen evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer nur im Film. Denn seit der Einführung der Zivilehe und damit der Standesämter durch Bismarck am 9. März 1874 wird eine Ehe in Deutschland auf dem Standesamt geschlossen. Das entspricht durchaus evangelischem Verständnis. Eine evangelische Trauung ist keine Eheschließung, sondern ein "Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung". Rechtlich entscheidend ist das Jawort auf dem Standesamt, denn die Ehe, so hat es Martin Luther formuliert, ist ein "weltlich Ding".
Zu Luthers Zeiten gab es keine Standesämter. Für ihn und seine Katharina von Bora bestand die Eheschließung im öffentlichen Kirchgang. Das Paar lief am 27. Juni 1525 vom Augustinerkloster, wo Luther wohnte, mit großem Zug durch die Collegienstraße in die Stadtkirche, wo der Gottesdienst stattfand. Der öffentliche Hochzeitszug war das, was heute – mit meist weniger Publikum - auf dem Standesamt passiert: die rechtsgültige Verbindung zweier Menschen auf Lebenszeit.
Andererseits aber bezeichnet Luther die Ehe aber durchaus als „nicht von Menschen erdichtet oder gestiftet“, als einen „Stand, vor Gott angenehm und gesegnet“. Deshalb ist es auch in der evangelischen Kirche üblich, einen Gottesdienst anlässlich der Eheschließung zu feiern. In diesem Gottesdienst legen die beiden Partner ihr Bekenntnis zueinander noch einmal ab – diesmal „vor Gott und der Gemeinde“. Und ihnen wird für ihre Ehe der Segen Gottes zugesprochen.
Nach diesem Verständnis richtet sich auch der Ablauf der Trauung. Es ist eben nicht so wie in (britischen oder amerikanischen) Filmen, wo die Braut am Arm ihres Vaters den Mittelgang entlang schreitet, während der Bräutigam sie mit sehnsüchtigem Blick vor dem Altar erwartet… (Diese Sitte hat den symbolischen Hintergrund, dass die Frau aus der Vormundschaft des Vaters in die des Ehemanns übergeben wird!) Bei einer Trauung hierzulande ist es vielmehr üblich, dass der Pfarrer/die Pastorin das Paar an der Kirchentür erwartet und als Ehepaar (nicht Brautpaar!) willkommen heißt.
Wer sich kirchlich trauen lassen will, sollte möglichst rechtzeitig im Pfarramt einen Hochzeitstermin vereinbaren - insbesondere, wenn die Trauung in der Haupturlaubszeit stattfinden soll.
Die Pastorin wird das Paar dann in zeitlicher Nähe zur geplanten Trauung zu einem Gespräch einladen. Dort werden die Einzelheiten besprochen, der Ablauf des Gottesdienstes, persönliche Wünsche und Vorstellungen können zur Sprache kommen.