Denn ich bin gewiss, daß weder Tod noch Leben,
weder Engel noch Mächte noch Gewalten,
weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges,
weder Hohes noch Tiefes noch eine andere Kreatur
uns scheiden kann von der Liebe Gottes,
die in Christus Jesus ist, unserm Herrn.
Brief des Paulus an die Römer 8,38-39

Den Tod muss immer ein Arzt bestätigen. In einem Krankenhaus geschieht dies automatisch. Beim Tod zu Hause muss ein niedergelassener Arzt verständigt werden. Der Verstorbene wird untersucht und der Totenschein wird ausgestellt.

Die Angehörigen beauftragen ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl mit der Abholung des Leichnams entweder aus dem Krankenhaus oder von daheim. Der Verstorbene wird in den nächsten Friedhof gebracht. Nach derzeitigem Thüringer Recht darf ein Verstorbener bis zu 48 Stunden nach Eintritt des Todes im Haus bleiben. Danach muß er abgeholt werden - nicht jedoch, bevor ein Arzt den Tod bestätigt hat.

Manchem mag vielleicht der Gedanke, mit einem Toten im Haus zu sein, im ersten Moment unangenehm sein. Es erweist sich aber später oft als hilfreich, wenn sich die Angehörigen ausreichend Zeit genommen haben, sich vom Verstorbenen zu verabschieden.
In manchen Familien ist es üblich, die Uhr im Sterberaum anzuhalten, Spiegel zu verhängen und die Fenster zu öffnen. Diese Sitten haben ihren Ursprung in einem alten Glauben. Der Seele des Verstorbenen soll geholfen werden sich zu lösen: Sie soll nicht mehr an irdische Zeit gebunden sein, sich nicht in Spiegeln verfangen, vielmehr frei fliegen können. Heute mag das nach Aberglauben aussehen; dennoch können solche Handlungen entlastend für die Angehörigen wirken. Ein besonderer Raum wird geschaffen, denn der Tod ist ein besonderes und bewegendes Ereignis im Leben einer Familie.
Die Verabschiedung kann auch später in einem Aufbahrungsraum  geschehen. Die Bestattungsunternehmen verfügen über geschulte Mitarbeiter, die den Verstorbenen waschen und einkleiden, sofern dies die Angehörigen nicht selbst machen möchten. Er kann im eigenen Bett oder in einen Sarg gebettet werden.
Das Bestattungsinstitut erledigt dann alle Formalitäten und besorgt alle Dokumente, die für die Bestattung notwendig sind. Im Beratungsgespräch werden die individuellen Wünsche der Angehörigen in Bezug auf Sarg, Ausstattung des Sarges, Einkleidung des Leichnams, Aufbahrung, persönliche Verabschiedung am Sarg und Blumenschmuck geklärt. Aber auch Fragen nach der musikalischen Umrahmung, nach Traueranzeige und -karten werden besprochen.
Der Verstorbene darf zu einer Erdbestattung ganz persönlich eingekleidet sein. Manch einer hat schon vorab den Wunsch geäußert, im Anzug oder im besonderen Kleid bestattet zu werden. Beim Bestatter steht aber auch eine Auswahl an so genannter Sterbekleidung zur Verfügung. Bei Urnenbeisetzungen ist eine solche Sterbekleidung gesetzlich vorgeschrieben.

Für die Bestattung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Bei einer Erdbestattung wird der Sarg mit dem Verstorbenen , nach einer Trauerfeier in Anwesenheit der Angehörigen der Erde übergeben. Dieses Grab ist entweder schon in seinem Besitz gewesen (Familiengrab) oder muss von den Angehörigen erworben werden.
Oder es findet eine Feuerbestattung statt. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird über das Beerdigungsinstitut zu dem Friedhof gebracht, wo sie bestattet wird. Wenn vor der Kremation (Verbrennung) des Verstorbenen keine Trauerfeier stattfand, können die Angehörigen diese bei der Urnenbestattung nachholen.

Bevor der Verstorbene vom Bestattungsinstitut abgeholt wird, kann eine Aussegnungshandlung stattfinden.
Die Familie versammelt sich dann um das Sterbebett. Ein Psalm wird gelesen (z. B. der 23. oder 91. Psalm - siehe Texte). Der Pfarrer/die Pastorin spricht ein freies Gebet. Danach beten alle gemeinsam das Vaterunser. Anschließend wird ein Segen über dem Verstorbenen gesprochen; er wird damit Gottes Händen anempfohlen. Am Ende werden auch die Angehörigen gesegnet.
   

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