Kirchlicher Dienst ist unbezahlbar. Denn er soll Gott und den Menschen gleichermaßen dienen - ohne nach Nutzen und Kosten zu fragen. Auf der anderen Seite braucht die Kirche Geld. Ohne Geld können auch die Kirche und ihre Gemeinden nicht auskommen und ihre Arbeit gut machen.


Hier ein kurzer Überblick über die Finanzen der Kirchgemeinde.
Einnahmen: Die Arbeit der Kirchgemeinde wird im Wesentlichen finanziert aus drei Quellen: der Kirchensteuer, Spenden (dazu gehören  auch Kollekten und das Kirchgeld) sowie kirchlichen und nichtkirchlichen Zuschüssen.

Kirchensteuer zahlt, wer eine bezahlte Arbeit hat und Mitglied einer Kirche ist; sie beträgt 9% der Lohnsteuer. Kinder, Studenten und Lehrlinge sowie Rentner zahlen keine Kirchensteuer. Auch Arbeitslose sind davon befreit. Die Bundesagentur für Arbeit berechnet allerdings einen fiktiven Kirchensteueranteil bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes. Davon erhält die Kirche keinen Cent.

Die Steuer wird über das Bundesfinanzamt eingezogen, von dort an die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) weitergeleitet, die sie nach einem bestimmten Schlüssel zurück an die einzelnen Landeskirchen verteilt.

Von der Kirchensteuer werden in unserer Gemeinde im Wesentlichen die Gehälter der Pfarrer/in und Mitarbeiter bezahlt.

Dazu gibt es einen jährlichen Sachkostenzuschuss an die einzelnen Gemeinden. Darüber hinaus können projektbezogen kirchliche Zuschüsse beantragt werden (z. B. für Bauvorhaben oder Sondertilgung von Krediten).


Spenden kommen der Kirchgemeinde auf verschiedene Weise zu: durch wöchentliche Kollekten in den Gottesdiensten, durch jährlich erbetenes Kirchgeld, durch kleinere und größere Einzelspenden, durch Sachspenden z. B. an Einrichtungsgegenständen. Ein weiterer Anteil der Spenden werden von Konzerten „eingespielt“, da für diese der Eintritt im Allgemeinen frei ist.


Ausgaben: Zu finanzieren hat die Kirchgemeinde seelsorgerliche Aufgaben, Gemeindearbeit (z.B. Arbeit mit Konfirmanden), Verwaltung, Bewirtschaftung und Unterhaltung von Gebäuden und Grundstücken und nötige Baumaßnahmen.


Die/der Pfarrer/in ist Bedienstete/r der Landeskirche und werden auch von dort bezahlt.

   

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